Immer wieder werde ich gefragt, warum die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) nicht die Kosten für die Herz-MRT Diagnostik übernehmen. Dies auch im Zusammenhang mit der aktuellen Studienlage und den aktuellen Leitlinien Empfehlungen der kardiologischen Gesellschaften. Häufig sehe ich mich dann den Argumenten ausgesetzte
- Die Studienlage sei doch eindeutig und es sei doch
- ein nicht-invasives,
- strahlungsfreies und
- ambulantes Verfahren
- und stelle eine Alternative zur invasiven Herzkatheter-Untersuchung dar
Das sind sicher alles richtige Argumente, aber solange die Herz-MRT keine Leistung im Rahmen des EBM-Katalogs ist, übernehmen im Regelfall die gesetzlichen Krankenkassen diese Untersuchungskosten nicht.
Dennoch war es uns in den letzten Jahren möglich Versicherte der TK/HEK und KKH im Rahmen einer Qualitätsoffensive der TK im Herz-MRT zu untersuchen.
Nun müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass die TK sämtliche Verträge für die Herz-MRT Diagnostik deutschlandweit einstellt und wir nur noch PatientInnen bis zum 31.03.2026 für eine Herz-MRT Diagnostik einschliessen können.
Ebenso ist es uns auch nicht mehr möglich PatientInnen der Barmer Krankenversicherung seit dem 01.04.2026 zu untersuchen.
